Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Neunkirchen

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS) Neunkirchen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienfahrten und –reisen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittlerin auf.

Die VHS Neunkirchen ist eine Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen offen steht. Die angebotenen Veranstaltungen können von jedem besucht werden, der sich ordnungsgemäß angemeldet und das Teilnehmerentgelt bezahlt hat.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular (Abgabe bei der VHS-Geschäftsstelle oder Zusendung per Post oder Fax) oder online über die Homepage der VHS unter www.nk-vhs.de. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für den gesamten Kurs. Bei Überbelegung von Kursen entscheidet das Datum der Anmeldung über die Teilnahme. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein oder ausfallen, erfolgt eine Benachrichtigung. Wenn eine Voranmeldung nicht notwendig ist, so ist dies im Programmheft vermerkt.

Abmeldung

Angemeldete Teilnehmer können ohne Angabe von Gründen innerhalb folgender Rücktrittsfristen von den VHS-Kursen und -Workshops zurücktreten:

Entscheidend ist der Eingang des Schreibens bei der VHS.

Stornierungen nimmt ausschließlich die Geschäftsstelle der VHS vor. Abmeldungen bei den Kursleitern sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes in voller Höhe. Stornierungen können nur in schriftlicher Form von der Geschäftsstelle der VHS entgegengenommen werden.

Absage von Veranstaltungen durch die VHS

Die VHS kann wegen Gründen, die die VHS nicht zu verantworten hat (z.B. zu geringe Anmeldezahlen, Ausfall eines Dozenten) Veranstaltungen absagen. Bereits eingezahlte Entgelte werden anteilig erstattet (entsprechend der Anzahl der nicht geleisteten Unterrichtsstunden). Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.

Teilnahmeentgelt

Für alle Kurse wird das Teilnahmeentgelt im Regelfall mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Auf Wunsch kann (in Absprache mit der VHS-Geschäftsstelle) auch eine Überweisung nach Rechnungsstellung erfolgen. Eine semesterbezogene Lastschrifteinzugsermächtigung muss der Geschäftsstelle vorliegen. Barzahlung in der Geschäftsstelle ist nicht möglich. Beim Ausscheiden eines Kursteilnehmers aus persönlichen Gründen kann das fällige Entgelt nicht erlassen werden. Bei versäumten Kursterminen erfolgt keine anteilmäßige Rückerstattung des Teilnehmerentgeltes. Ist bei einer Anmeldung mehr als die Hälfte der Kurstermine vorüber, werden 50 % des Teilnehmerentgeltes für den Rest des Semesters berechnet, ansonsten ist der gesamte Betrag fällig. Bei ausgeschriebenen Veranstaltungen, die mangels Beteiligung nicht zustande kommen, werden bereits bezahlte Entgelte in voller Höhe erstattet. Für die Durchführung von Sprachkursen ist, wenn im Programm nicht anders angegeben, eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmer/innen erforderlich. Liegen zum Kursbeginn weniger als 10 Anmeldungen vor, dann kann die VHS-Leitung den Kurs ausfallen lassen, mit einem anderen Kurs zusammenlegen oder im Einvernehmen mit allen Teilnehmenden ein entsprechend höheres Teilnahmeentgelt verlangen bzw. die geplanten Unterrichtsstunden entsprechend reduzieren. Die Kosten für Lehrbücher und zusätzliche Lehrmittel sind in den Entgelten nicht enthalten.

Ermäßigung der Teilnahmeentgelte

Das Teilnahmeentgelt für einen Großteil der regulären Kurse und Workshops ist für Schüler, Studenten, Auszubildende, Inhaber der Kreiskarte und Inhaber der Ehrenamtskarte um 25 % ermäßigt. Mit der Anmeldung muss der Nachweis erbracht werden. Andere Ermäßigungen sind nicht möglich.

Hauptschulabschluss

Die Kursgebühr beträgt zurzeit 30,00 Euro im Monat. Bei rückständigen Kursgebühren behält sich die VHS einen Ausschluss aus dem Kurs vor und ist nicht verpflichtet, den/die Teilnehmerin zur Prüfung zu melden.

Teilnahme- und Entgeltbescheinigungen

Bescheinigungen werden nach Beendigung der Veranstaltungen und vollständiger Zahlung des Teilnahmeentgeltes nur auf Anforderung ausgestellt.

Studienfahrt oder Studienreise

Die VHS behält sich vor, eine Studienfahrt oder –reise abzusagen, falls bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Storniert ein Teilnehmer vor Reiseantritt, so hat er die mit der Stornierung entstehenden Kosten zu tragen. Werden die Studienfahrten und Studienreisen in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt, so gelten die Geschäftsbedingungen dieses Kooperationspartners. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner können in den Geschäftsräumen der VHS eingesehen werden.

Hausordnung und Haftung

Die Räumlichkeiten und ihre Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Bei Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen behält sich die VHS Neunkirchen Regressansprüche gegen die Verursacher vor. Im gesamten VHS-Zentrum inklusive Innenhof sowie in allen anderen Einrichtungen der VHS ist das Rauchen nicht gestattet. Die Hausordnung der Neunkircher Kulturgesellschaft muss beachtet werden und kann in der VHS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Die VHS haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen; darüber hinaus bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Gesundheit und/oder Körper der anderen Vertragspartei bzw. dann, wenn schuldhaft solche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der VHS ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Die VHS haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner ohne schuldhafte Mitwirkung der VHS bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen erleidet, etwa für Unfälle innerhalb oder außerhalb der VHS, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder für unangemessenes Verhalten Dritter, insbesondere auch anderer Kursteilnehmer.

Ferientermine

An Feiertagen sowie in den saarländischen Schulferien finden im Regelfall keine Kurse und Workshops an der VHS statt, soweit es sich nicht um Ferienkurse handelt, die Termine explizit im Heft angegeben sind oder der Dozent ausgefallene Termine nach Rücksprache mit der VHS nachholt.